Das Bischöfliche Domkapitel des Mainzer Domes
Im Bischöflichen Domkapitel sind Geistliche, die als Sachwalter des Mainzer Domes im Auftrag des Bischofs agieren. Das Domkapitel besteht seit 1821 grundsätzlich aus dem Domdekan und sechs Domkapitularen. Dazu kommen aber noch die so genannten Ehrendomkapitularen, deren Anzahl variiert. Außerdem wird das Domkapitel von vier Dompräbendaten unterstützt. Die Mitglieder des Domkapitels werden vom Mainzer Bischof ernannt.
Die Aufgaben des Domkapitels
Zu den wichtigsten Aufgaben des Domkapitels gehört die Durchführung der Gottesdienste. Dazu zählt auch die liturgische und musikalische Gestaltung der Messen. Darüber hinaus ist das Kapitel für die gesamte Verwaltung, den Erhalt und den Unterhalt des Domes zuständig. Zudem steht es der Bistumsleitung und -verwaltung beratend zur Seite.
Das Domkapitel und die Bischofswahl
Eine besondere Rolle spielt das Domkapitel auch bei der Wahl eines neuen Bischofs. Wenn ein Bischof stirbt oder ausscheidet, wählt das Domkapitel einen Diözesanadministartor, der das Bischofsamt kommissarisch ausübt bis ein neuer Bischof ernannt wird. Dafür hat das Domkapitel das Recht, dem Vatikan eine Vorschlagsliste einzureichen. Der Papst wählt drei Kandidaten. Aus diesen drei Kandidaten wählt das Domkapitel dann in einer geheimen Abstimmung den Mainzer Bischof, der dann vom Heiligen Stuhl in Rom nur noch ernannt werden muss.