Das Grabmal Peters von Aspelt

Wie bei Siegfrieds III. von Eppstein handelt es sich auch bei dem Grabmal des Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt (1306-1320) um einen ursprünglich liegenden Deckel eines Tumbagrabes. Das Grab des Erzbischofs befand sich ursprünglich vermutlich in der Allerheiligenkapelle, einer der gotischen Seitenkapellen des Domes. Schon seit dem 17. Jahrhundert ist der Deckel an seinem heutigen Ort aufgehängt.

Stil und Ikonographie

Das Grabmal ist aus rotem Sandstein und zeigt den Erzbischof in seinem Pontifikalgewand. Sein Kopf ist auf ein Kissen gestützt. Neben ihm stehen drei kleiner dargestellte Könige. Da sie nicht im Portrait, sondern nur idealisiert dargestellt sind, können sie lediglich durch die aufgemalten Wappenschilde voneinander unterschieden werden (von links: Johann von Böhmen, Heinrich VII. und Ludwig der Bayer). Sie halten alle Zepter in den Händen – die deutschen Könige tragen zudem noch die Reichsäpfel als Insignien ihrer Macht. Die Löwen unter den Füßen der Figuren sind Symbole für Tugenden wie Stärke, Mut und Tapferkeit, die man dem verstorbenen Erzbischof und den dargestellten Königen zuschreibt. Die Figuren werden durch eine portalartige Architekturrahmung im hochgotischen Stil (1250-1350) mit einem Krabben besetzten Kielbogen, ferner Blätterkelchkapitellen, Fialen und Maßwerk eingefasst. Das Grabdenkmal stellt damit den ersten Nachweis von Blendarchitektur im Kontext von Denkmälern im Dom dar. Die Vorbilder hierfür lagen wohl in gravierten französischen Stein- und Metallgrabplatten. Erstmals treten auch gotische Minuskeln in der eingehauenen Inschrift auf.

Das Bildprogramm und seine politische Bedeutung

Peter von Aspelt, Sohn einer luxemburgischen Adelsfamilie, war einer der bedeutendsten Vertreter auf dem Mainzer Erzbischofsstuhl. Ebenso wie das Eppstein-Denkmal ist auch dieses Grabdenkmal kein Dokument des Mainzer Anspruchs auf das Krönungsrecht, sondern auf die entscheidende Rolle bei der Königswahl. Heinrich VII. wurde 1308 in Aachen vom Kölner Erzbischof gekrönt. Peter konnte 1314 in Aachen nur deshalb Ludwig zum König krönen, weil sich der Kölner Erzbischof auf die Seite des Konkurrenten Ludwigs, Friedrich des Schönen, gestellt hatte. Wenn die Krönung Johanns von Böhmen auf dem Grabdenkmal dargestellt wird - Böhmen liegt im Zuständigkeitsbereich des Mainzer Erzbischofs - ist dies die indirekte Anerkennung des territorialen Prinzips und damit des Kölner Anspruches auf das Krönungsrecht in Aachen. Außerdem ist in der Inschrift nicht von "Krone" und "Krönung" die Rede, was man hätte erwarten können, wenn es dem Mainzer darum gegangen wäre.

Inschrift

Anno milleno tricentoque viceno Petrum petra tegit tegat hunc qui tartara fregit.

De Treveris natus, presul fuit hic trabeatus. Redditibus, donis, et

clenodis sibi pronis . Ecclesiam ditat, res auget, crimina vitat.

Hic pius et largus, in consilius fuit argus. Sceptra dat Heinrico regni, post hec Ludevico.

Fert pius extremquoque Iohanni regna Bohemo. Huic quinos menses annos deca tetra repenses,

Quos vigil hic rexit, quem Cristus ad ethera vexit. Amen Obiit in die Bonifacii episcopi.

 

Im Jahre 1320 - den Petrus der Felsen bedeckt; - der ihn bedecken mag, der der Hölle Macht zerbrach.

Zu Trier geboren, zum Erzbischof erkoren, - er wollte mit Einkünften, Kleinodien und Geschenken,

die Mainzer Kirche reichlich bedenken. - Ihr Vermögen hat er vermehrt, dem Laster hat er gewehrt.

Fromm und freigebig in der Tat, war er ein Argus im Rat. - Das Zepter des Reiches hat er Heinrich, dann Ludwig gegeben.

Und schließlich gab er Johann das Königreich Böhmen. - Vergelt, o Herr, den Du zum Äther geführt,

die 14 Jahre, die er wachsam hier regiert! Er starb am Tage des Bischofs Bonifatius.

Nachweise

Verfasser: Elmar Rettinger und Rebecca Mellone

Bearbeiter: Rebecca Mellone

Geändert am: 22.10.2010

Literatur:

 
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